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Stopp-Abmahnwildwuchs


Kurzübersicht
Aktuelle Seite:
  • Was genau wir vom Gesetzgeber fordern und warum.
  • Wie Sie dazu beitragen können, dass es endlich eine Gesetzesänderung gibt.
Seite 1:
  • Wie bedrohlich die Rechtslage ist und warum sie unbedingt geändert werden muss.
  • Zahnlose Petitionen: auch weitere sind zum Scheitern verurteilt.
  • Verteilte Infolinks auf vielen Websites und Homepages sind der Treibsatz für den Erfolg der Initiative.


Was genau unsere Initiative fordert und wie Sie am besten aktiv werden können


Unsere Forderungen:

Wir fordern den Gesetzgeber auf, die einschlägige Gesetzgebung wie folgt zu ändern:
  1. Die erste Abmahnung sollte grundsätzlich kostenfrei sein. Sie sollte die Form eines kostenlosen Hinweises mit Aufforderung zur Beseitigung der Verletzungshandlung an den Rechtsverletzer haben und nicht mit Einforderung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden sein
  2. Bei unberechtigten Abmahnungen soll der Abmahner generell die Verfahrenkosten und die Anwaltskosten des Abgemahnten tragen.
  3. Gegenstandswerte und Vertragsstrafen dürfen nicht überhöht angesetzt werden
  4. Aufstellung klarer, gerichtlich unangreifbarer Mustervorlagen mit Gesetzesrang für verbreitete Textformulierungen, um die häufig gestritten wird, wie etwa AGB-Inhalt, Impressum, Pflichtinformationen, an denen sich die Marktteilnehmer verlässlich orientieren können

Begründung:

1. Es ist derzeit in Deutschland nahezu unmöglich, einen Webauftritt zu 100% rechtssicher zu gestalten. Wegen der schwer durchschaubaren, sich durch neue Gerichtsurteile immer wieder ändernden Rechtslage kann kaum ein Website-Betreiber sich so verhalten, dass sein Webauftritt mit Sicherheit keinen Angriffspunkt für eine Abmahnung bietet. Deshalb muss die Möglichkeit bestehen, berechtigt abgemahnte Mängel beseitigen zu können, ohne gleich Kosten des Abmahners einschließlich dessen Anwaltskosten tragen und ohne Unterlassungserklärungen mit vielleicht ruinösen Vertragsstrafen unterschreiben zu müssen. Solche Kosten und Verpflichtungen sollte der Abgemahnte erst im Wiederholungsfalle tragen bzw. eingehen müssen.

Abmahnungen, die in erster Linie erfolgen, weil Abmahner und ihre Anwälte hohe Kosten geltend machen wollen, wären bei einer solchen Regelung nicht mehr zu erwarten. Abmahnmissbrauch würde sich nicht mehr lohnen und hätte als Geschäftsmodell ausgedient.

Die Pflicht zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte bei der ersten Abmahnung vor allem deshalb ebenfalls entfallen, weil "Missbrauchprofis" sonst eventuell ihr "Geschäftsmodell" auf die spätere Erlangung von Vertragsstrafen optimieren. Sie könnten dann versuchen, Abgemahnte zum Unterschreiben von geschickt formulierten Unterlassungserklärungen mit hohen Vertragsstrafen zu bewegen, deren weit gefasster Unterlassungsrahmen später mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verstößen führt, die dann die Pflicht zur Zahlung der Vertragsstrafe auslösen. Wer sich als juristischer Laie aus Kostengründen und weil er die Gefahr nicht ahnt, diesbezüglich nicht beraten lässt - schließlich würden ja bei der ersten Abmahnung zunächst keine Abmahnkosten mehr anfallen -, könnte so leicht in seinen späteren Ruin stolpern.

2. Mahnt jemand einen anderen unberechtigt ab, so ist es nur recht und billig, wenn er diesem generell seine Anwaltskosten erstatten muss. Denn einen Fachanwalt einzuschalten, um auf die Abmahnung adäquat reagieren zu können, ist für den juristischen Laien unumgänglich. Warum sollte er solche Kosten tragen müssen, wenn ein anderer ihn unberechtigt abmahnt? Wer abmahnen will, wird genauer prüfen, ob er dies berechtigt tut, wenn er anderenfalls des anderen Anwaltskosten übernehmen muss. Auch dadurch dürfte die Zahl unberechtigter Abmahnungen abnehmen.

3. Was in heutigen Verfahren an Gegenstandswerten und Vertragsstrafen angesetzt wird, wirkt oft maßlos überhöht und treibt die Kosten in die Höhe. Das Anwälte an hohen Gegenstandswerten interessiert sind, verwundert nicht. Denn schließlich richtet sich danach die Höhe ihrer Honorare. Hier müssen Richtlinien überhöhte Ansätze in Zukunft verhindern.

4. Wie unzulänglich Sprache und Gesetzgebungsorgane sind, um unmissverständliche Regeln zu schaffen, zeigt die deutsche Rechtslandschaft. Zu knapp formulierten, teils lücken- oder fehlerhaften Gesetzen werden umfangreiche Kommentarwerke geschaffen, die klarstellen sollen, was eigentlich gemeint ist. Und in sehr vielen Einzelfällen, die nicht bedacht wurden, stellen Gerichte klar, was zu gelten hat, was dann teils wieder von höheren Gerichten bis hin zum Europäischen Gerichtshof korrigiert wird. Bis zur letzten Klärung herrscht Unsicherheit. Wer am Ende rückwirkend betroffen ist, weil seine Interpretation der Rechtslage und sein Handeln nicht dem letzten Urteil entsprach, ist der Dumme. Man könnte das Ganze auch "juristisches Roulett" nennen.

Es lässt sich nie ausschließen, dass nicht irgend ein Gericht einen individuell formulierten, rechtlich relevanten Text - Widerrufsbelehrung, AGB, Impressum, etc. - später als unzureichend, irreführend oder gegen irgendetwas verstoßend, wertet. Dies zeigen sehr viele Beispiele. Einzig Textmuster, die Gesetzesrang haben und für Gerichte unangreifbar sind, können Sicherheit bringen. Deshalb muss der Gesetzgeber für alle häufig strittigen Texte rechtsverbindliche, für Gerichte unangreifbare Mustervorgaben bereitstellen, nach denen sich alle richten können.


Wie Sie mit uns und vielen anderen zusammen aktiv werden können, damit die tückische Rechtslage endlich geändert wird

Wenn unsere Forderungen ganz oder teilweise auch die Ihren sind und Sie Politiker auf die unzumutbare Situation aufmerksam machen wollen, damit sich endlich etwas ändert, so schreiben Sie per Brief oder E-Mail an Abgeordnete, Minister und Ministerpräsidenten (Näheres weiter unten unter "Die Auswahl der Politiker"). Fordern Sie diese auf, sich für eine Änderung der Gesetzgebung einzusetzen. Formulieren Sie in eigenen Worten, welche Forderungen Sie vertreten und warum. Sie müssen kein großartiger Schreiber sein und sich nicht akademisch ausdrücken. Wichtig ist, dass vielen Politikern die Problematik und der Änderungsbedarf bewusst wird. Der gute alte Postbrief ist zwar aufwendiger zu schreiben. Da er aber nicht so leicht übersehen oder übergangen wird wie die E-Mail, sollte dieser vorrangig eingesetzt werden.

Natürlich können Sie sich an unseren Formulierungen orientieren. Schreiben Sie aber keine Sätze oder Passagen in Reinform ab und beziehen Sie sich nicht namentlich auf diese Initiative. Es könnte sonst der falsche Eindruck entstehen, es handele sich nicht um Ihre persönliche Einstellung, sondern um ein bloßes Nachplappern der Vorlagen einer zentral gesteuerten Massenaktion.

Zwar wird weiter unten angeregt, zunächst in seinem Heimatumfeld nach Abgeordneten zu suchen, um Klumpungseffekte zu minimieren. Es werden aber sicherlich nicht wenige Abgeordnete viel häufiger angeschrieben werden, als andere. Wie würden es auf Sie wirken, Briefe oder E-Mails von verschiedenen Personen zu bekommen, in denen immer wieder ähnliche Formulierungen stehen? Wahrscheinlich würden Sie diese in der Summe nicht so ernst nehmen wie individuell formulierte. Deshalb halten wir auch nichts von Textbaustein-Vorlagen, aus denen man sich ein Schreiben zusammenstellen kann, wie sie einmal eine frühere Initiative gegen die Abmahnpraxis bereitgestellt hat.

Schreiben Sie also so individuell wie möglich. Beziehen Sie eventuell auch weitere Aspekte und Forderungen mit ein, die wir nicht thematisiert haben, die Ihnen aber wichtig erscheinen. Auch wenn Sie im Web weitere verwertbare Artikel zum Thema finden, sollten Sie nichts einfach abschreiben. Je individueller Sie formulieren und sich dabei auch von unserem Stil abheben, desto besser.

Machen Sie Politikern auch die menschlichen Aspekte der Problematik bewußt

Wer selbst gut versorgt ist und im politischen "Tagesgeschäft" steckt, kann sich meist nicht vorstellen, was es für einen kleinen Online-Händler bedeutet, wenn er plötzlich Post vom Abmahnanwalt bekommt. Während er um Kunden und Umsatz kämpft, um über die Runden zu kommen, sieht er sich vielleicht mit vierstelligen Abmahnkosten und der Forderung konfrontiert, unter Zeitdruck eine Unterlassungserklärung mit einer sechsstelligen Vertragsstrafe zu unterschreiben. Ist diese böswillig formuliert, kann seine Unterschrift darunter in der Zukunft eventuell seinen Ruin bedeuten, wenn er etwa unbemerkt in einem weit gefaßten Unterlassungsrahmen einen Verstoß begeht.

Doch selbst wenn er noch nicht abgemahnt wurde: da sich die Rechtslage vor allem durch neue Urteile immer wieder ändert, müsste er einen Anwalt beauftragen, seinen Webauftritt ständig auf mögliche neue Abmahngründe hin zu überprüfen. Die meisten Kleingewerbler dürften die Kosten dafür aber wohl kaum tragen können. Und selbst wenn ein solcher anwaltlicher Überwachungs- Service genutzt würde, ist höchst fraglich, ob dieser hundertprozentige Abmahnsicherheit für den gesamten Webauftritt garantieren kann.

Sicherlich nicht in gar nicht so seltenen Fällen, in denen ein Fachanwalt explizit ausführen muss, dass er etwa wegen des Vorliegens gegensätzlicher Gerichtsurteile, solange keine höchstrichterliche endgültige Klärung erfolgt ist, die vielleicht erst durch den Europäischen Gerichtshof vorgenommen wird, zu keinem bestimmten Verhalten raten kann, das mit Sicherheit Abmahnungen ausschließt.

Auch dies macht deutlich, dass es möglich sein muss, einen Verstoß, der erstmalig Anlass zur Abmahnung gegeben hat, ohne Kosten und bedrohliche Verpflichtungen beseitigen zu können. Denn wegen etwas, das man nicht vermeiden kann, sollte man auch keine finanziellen Nachteile tragen oder risikoreiche Verpflichtungen eingehen müssen.

Für andere Arten von gewerblichen oder nichtkommerziellen Web-Aktivitäten stellt sich die Situation natürlich ähnlich dar. Und auch Privatleute und Verbraucher trifft eine Abmahnung in der Regel wie der Blitz aus heiterem Himmel, weil sie sich bis dahin nicht vorstellen konnten, welche rechtlichen Fallstricke es bei der Internet-Nutzung gibt.

Versuchen Sie den von Ihnen ausgewählten Politikern auch diese Aspekte nahezubringen. Eventuell auch mit Blick auf Ihre eigenen Internet-Aktivitäten.

So finden Sie Politiker und deren Kontaktdaten

Bundestag
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages finden Sie unter:
    www.bundestag.de   (Website des Deutschen Bundestags)
    www.abgeordnetenwatch.de   (unabhängiges Infoportal)

Dort gibt es sowohl eine Auflistung aller Abgeordneten mit Verweisen zu Biografien und Profilen mit Kontaktdaten wie Postanschrift, E-Mail-Adresse und Homepage, als auch eine Listung nach Fraktions-, Bundesland- und Wahlkreiszugehörigkeit. Abgeordnetenwatch hat auch eine Suchfunktion nach Abgeordneten, die im Umfeld einer Postleitzahl beheimatet sind. Damit können Sie besonders einfach Abgeordnete aus Ihrem Heimatgebiet ausfindig machen.

Landtage
Verweise zu den Websites der deutschen Landesparlamente finden Sie unter:
    www.parlamentsspiegel.de   (Informationssystem der deutschen Landesparlamente)

Darüber können Sie die Kontaktdaten der Abgeordneten aller Landtage finden, auch aufgeschlüsselt nach Wahlkreisen und per Suchfunktion nach verschiedenen Kriterien.

Die Auswahl der Politiker

Da es hier um Bundesrecht geht, sollten Sie sich in erster Linie auf Bundespolitiker konzentrieren (zu Landespolitikern weiter unten mehr). Natürlich sind hier einflussreiche Politiker aus dem Regierungslager wichtige Adressaten.

Als naheliegendes Ziel dürfte vielen die Justizministerin in den Sinn kommen. Doch das Justizministerium hat aus juristischen Gründen in den vergangenen Jahren immer gegen eine Regelung argumentiert, wie wir sie oben unter Punkt 1 fordern. Petitionen, die ähnliches forderten, wurden nicht zuletzt auch deshalb abgewiesen. Da sich an den juristischen Gründen nichts geändert hat, ist auch unter der neuen Führung keine Änderung zu erwarten. Zwar schadet es nicht, auch der Justizministerin zu schreiben. Doch erfolgversprechender scheint uns, viele Politiker zu überzeugen, die die Problematik nicht durch die Brille des Juristen sehen, so dass am Ende eine Gesetzesänderung trotz der ablehnenden Haltung des Justizministeriums zustande kommen kann.

Aus juristischer Sicht mögen die von uns geforderten Änderungen nicht nötig erscheinen und die derzeitigen Regelungen in sich schlüssig. Wenn diese aber wie wir meinen, unter dem Strich mehr schaden als nützen und man dies vielleicht durch eine Art von "juristischer Betriebsblindheit" nicht sieht, müssen andere dafür sorgen, dass sich etwas ändert. Denn schließlich wird hierzulande demokratisch entschieden, was zu geschehen hat.

Da man beim einzelnen Politiker nicht weiß, ob er sich überzeugen lässt, wie weit er gewillt ist, sich einzusetzen und welche Möglichkeiten er dazu hat, sollte insgesamt (von allen zusammen) ein breites Spektrum von Politikern angeschrieben werden. Um bundesweite Klumpungseffekte zu vermeiden, bei denen die bekanntesten und medienwirksamsten Politiker sehr häufig angeschrieben werden und andere aus dem Mittelfeld kaum oder gar nicht, sollten Sie zunächst in Ihrem regionalen Umfeld Abgeordnete mittels der Wahlkreis- oder Postleitzahl-Ortungsfunktionen der oben genannten Portale sichten und von diesen einen oder mehrere auswählen, die Ihnen bereits bekannt sind, etwa weil sie sich irgendwie profiliert haben oder medial besonders in Erscheinung getreten sind. Sollten Sie so nicht fündig werden, so wählen Sie nach eigenen Kriterien Abgeordnete aus, sehen sich deren Profile und Biografien an, recherchieren weitere Informationen im Internet und wählen schließlich jemanden aus. Erst wenn dies zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt hat, sollten Sie überregional suchen.

Falls Sie mehrere Abgeordnete anschreiben wollen, so starten Sie keine private Massenaktion. Beschränken Sie sich auf maximal fünf bis zehn. Beziehen Sie auch Abgeordnete der Opposition mit ein. Denn die Opposition leistet nicht selten einiges, um Missstände öffentlich lautstark zu thematisieren. Sie sucht ohnehin ständig nach Haaren in der Suppe, die Sie dem Regierungslager vorhalten kann, um Abhilfe zu verlangen. Auch einflussreiche Landespolitiker könnten mit dazu beitragen, auf Bundesebene eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.

Wer sehr überzeugend und inhaltlich hochkarätig zu schreiben vermag, sollte erwägen, sofern er sich dazu berufen fühlt, ohne Umschweife auch an Minister, Ministerpräsidenten, Fraktionsführer, Oppositionsführer oder auch an die Kanzlerin zu schreiben. Zwar wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Brief auch tatsächlich von der Zielperson gelesen wird, mit der Höhe des Amtes immer geringer. Einen Versuch ist es aber dennoch wert.

Machen Sie einstweilen Ihren Webauftritt so rechtssicher wie möglich

Solange die aktuelle Rechtslage noch fortbesteht und Sie schon bei der ersten Abmahnung zahlen und Unterlassungserklärungen unterschreiben müssen, die sich vielleicht später als ruinös erweisen, sollten Sie alles tun, um Ihren Webauftritt so rechtssicher wie möglich zu machen. Wer die hohen, eher vierstelligen Kosten eines Fachanwalts für eine rechtssichere Gestaltung nicht aufbringen will oder kann, sollte zumindest berücksichtigen, was einschlägige Ratgeberliteratur empfiehlt (siehe dazu auch unsere Literaturliste). Denn es gibt einfach zu viele Fallstricke, die sich der Laie nicht vorstellen kann.

Für einzelne Bestandteile des Webauftritts wie etwa AGB, Impressum, Widerrufsbelehrung oder Datenschutzerklärung kann man auch kostengünstig auf durch Juristen vorformulierte Muster und Vorlagen zurückgreifen, die am Markt zum teil als rechtssicher mit Haftungsgarantie und mit Update-Service zur Anpassung an Änderungen der Rechtslage angeboten werden.


Falls Sie per Suchmaschine direkt auf diese Seite gekommen sind

Lesen Sie unbedingt auch die erste Seite der Informationen zur Initiative Stopp-Abmahnwildwuchs und wenn Sie eine Homepage oder Website betreiben darin auch, wie Sie diese zur besonders wirksamen Förderung der Initiative als Informations-Multiplikator einsetzen können.

Anregungen und Kritik

Wenn Sie uns zu unserer Initiative Anregungen oder Kritik senden wollen, so richten Sie diese bitte an die Email-Adresse "abm-feedback (AT) hintergrundfakten.de" (Adresse wegen Spamgefahr verfremdet). Haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass wir Ihnen mangels Kapazität nur in Ausnahmefällen antworten können.


Literatur zum Thema:
Unsere Literaturliste

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